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erstellt: 12.11.2015
Update: 09.12.2015

Extra-Blatt

Kindergeld nur noch mit Steuer-IdNr

Neue Kindergeldregelung ab 2016 – was ist dran an den Gerüchten?

Im November 2015 werden auf Facebook, WhatsApp und vermutlich auch in anderen Kanälen Gerüchte über eine Neuregelung des Kindergelds in Deutschland verbreitet. In den kursierenden Falschmeldungen heißt es, ab 1. Januar 2016 erhalte man kein Kindergeld mehr, wenn man nicht bis Dezember 2015 seine Steuer-IdNr (Steuerliche Identifikationsnummer) und die des Kindes an die Familienkasse melde. Wer das versäume, habe „Pech gehabt“, bekomme das Kindergeld gestrichen. Bekannt gemacht würde das nicht. Soweit so teilweise falsch. Gut ist immerhin der Hinweis am Ende, man möge sich im Internet informieren – hier finden Sie in der Tat die Informationen, die auch stimmen.

+ Originaltext
Für die von euch, die das noch nicht wussten: Ab dem 01.01.16 gibt es eine neue Regelung. Alle Kindergeldbezieher, die es bisher noch nicht gemacht haben, müssen der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummer der kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile schriftlich mitteilen. Das dient dazu, doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Der Haken:
Wer diese Steuernummern nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse mitgeteilt hat, be...kommt das Kindergeld gestrichen, muss u.U. das Kindergeld 2015 zurückzahlen und einen neuen Kindergeldantrag stellen (der dann vermutlich eine längere Bearbeitungszeit hat). Das Kindergeld wird dann auch nicht rückwirkend gezahlt. Was weg ist, ist weg. Auf die Frage, ob das noch veröffentlicht wird, hat die Familienkasse "nein" gesagt; jeder Leistungsbezieher müsse sich über bevorstehende Änderungen informieren. Auf die Frage, was passiert, wenn ganz viele Bürger das einfach nicht mitbekommen, kam "dann haben diese Familien Pech gehabt".

Bitte informiert Euch (bei Google über das Stichwort "Kindergeld 2016" gibt es gsnz viele Infos) und gebt die Info möglichst schnell an Betroffene weiter! Das ist kein Scherz !!

Fakt ist...
...dass es tatsächlich eine neue Regelung gibt, die vorsieht, dass Kindergeld ab 01.01.2016 nur bei Vorliegen der Steuer-IdNr des bezugsberechtigten Elternteils und des Kindes gezahlt wird. Damit sollen doppelte Auszahlungen vermieden werden. Seine/ihre Steuer-IdNr sollte jede/r BürgerIn seit 2008 kennen; auch Kinder bekommen sie durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Falls der Familienkasse die Daten noch nicht vorliegen (oft liegen sie bereits vor), fordert sie diese bei betroffenen Eltern an. Die Änderung hat die Bundesagentur für Arbeit, zu der die Familienkasse gehört, am 11. November 2015 in einer Pressemitteilung [1] bekannt gegeben.

Nicht richtig ist hingegen, dass die Zahlungen ab Januar 2016 eingestellt werden, falls die Steuer-IdNr nicht vorliegen. Es gilt vielmehr eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Erst ab 2017 wird die Auszahlung vorübergehend eingestellt, bis die Daten nachgereicht sind – dann vermutlich auch rückwirkend zum 01.01.2016. Einbehaltenes Kindergeld wird nachträglich ausgezahlt – es muss kein Neuantrag gestellt werden.

Was ist zu tun?
Ruhe zu bewahren wäre schon einmal eine gute Idee. Teilen Sie der Familienkasse die Steuer-IdNr einfach bei nächster Gelegenheit (schriftlich!) mit, etwa wenn Sie ohnehin Belege oder Nachweise einreichen müssen. Lassen Sie jedenfalls das Jahr 2016 nicht ungenutzt verstreichen.
Wer seine Steuer-IdNr nicht weiß und auch keine Unterlagen (etwa Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid) dazu findet, kann sie sich erneut zusenden lassen. Ein Formular [2] dafür finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern. Wer Fragen zu diesem Thema hat, findet ausführliche Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit [3] und kann sich auch telefonisch an die Familienkasse wenden – kostenlose Telefonnummer: 0800 4555530.

Siehe auch:

 


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