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© Frank Ziemann  –  Update: 30.08.2009


Extra-Blatt

Falschmeldung: Telefonmissbrauch

Angeblicher Missbrauch von Mobiltelefonen

Eine Stellungnahme von T-Mobil (T-D1)


18.04.2000 - Philipp Schindera, T-Mobil, Presse und Öffentlichkeitsarbeit:

Derzeit kursiert u.a. im Internet und als Email ein Gerücht, das bei vielen T-Mobil-Kunden für Verwirrung sorgt:

Dem Gerücht zufolge sollen angeblich Mitarbeiter von T-Online Mobil (!) bei T-D1 Kunden anrufen und sie auffordern, die Zahlenkombination "9009" bzw. "90" oder "09" einzutippen. So sollen Tarifmanipulationen, das Telefonieren auf Kosten des Kunden und das Kopieren der SIM-Karte möglich sein. In anderen Emails wird davon gesprochen, dass es so möglich sei, die Daten der Karte zu manipulieren. Daneben wird auf eine zweite Betrugsmöglichkeit hingewiesen: Angeblich sollen Anrufer auf der Mobilbox um einen Rückruf unter der Nummer, die mit "0141" beginnt, bitten. Erfolgt dieser Rückruf, sollen "die Telefonrechnungen ins unermessliche steigen".

Falschmeldungen dieser Art kursierten schon Anfang 1999 und haben für einige Verunsicherung gesorgt. Grundsätzlich ist an diesen Gerüchten nichts dran.

Umgehend durchgeführte Tests im T-D1-Netz haben erwartungsgemäß keinerlei Hinweise auf eine Mißbrauchsmöglichkeit im oben geschilderten Sinne ergeben. Die T-D1-Testergebnisse decken sich mit den Untersuchungen vieler GSM-Netzbetreiber rund um den Globus, die ebenfalls zu dem eindeutigen Ergebnis geführt haben, daß das Gerücht jeglicher Grundlage entbehrt.

Denn:
1. Die Gesprächskosten für ein Telefonat über das T-D1-Netz übernimmt in jedem Fall der Anrufende. Ein sogenanntes "Reverse Charging" (Kosten gehen zu Lasten des Angerufenen) ist im T-D1-Netz nicht implementiert (Ausnahme: Sonderrufnummern wie z.B 0130/0800). Das heißt: Ein Anrufer kann in keinem Fall dem Angerufenen die Kosten für ein Gespräch aufbürden - auch nicht für ein Telefonat, in dem zur Eingabe der 9009 aufgefordert wird. Gleiches gilt für die Festnetznummer 0141455414, Nummern, die mit 014 beginnen werden in Deutschland nicht vergeben.

2. Während eines Anrufs Zugriff auf die SIM-Karte des Angerufenen zu erhalten, ist im T-D1-Netz nicht möglich, da das Netz diese Funktion nicht unterstützt. Zudem ist der Zugriff auf den auf der Chip-Karte gespeicherten "Ki" grundsätzlich gesperrt. Der Ki ist ein krypthographischer Schlüssel, der grundsätzlich nicht ausgelesen werden kann. Der Ki dient der fälschungssicheren Identifizierung (Authentikation) der Karte/des Teilnehmers bei der Einbuchung. Weder der Ki noch die Authentikationsfunktion lassen sich durch die Zahlenkombination 9009 manipulieren.

3. Um auf die Karte zugreifen zu können, muss man erstens die Karte in den Händen halten und zweitens braucht man den PIN-Code. Auch damit ist es dann nur möglich unwesentlich Daten wie gespeicherte Telefonnummern und Kurznachrichten abzufragen. Eine Manipulation oder ein Kopieren der Karte ist auch in diesem Fall nicht möglich. Generell gilt, dass eine SIM-Karte höchsten Sicherheitsstandards entspricht und wesentlich besser als zum Beispiel eine Scheck- oder Kreditkarte.

4. Es werden von T-Mobil grundsätzlich keine Endgeräte-Checks per Telefon durchgeführt. Sollten Kunden entsprechende Anrufe erhalten, so sind sie auf keinen Fall von T-Mobil.

5. In den Emails wird von einem "Office Central de Repression du Bandistisme" gesprochen. Der Name legt die Vermutung nahe, dass es sich um eine französische Institution handelt. Diese Recherchen von T-D1 haben ergeben, dass es eine solche Einrichtung weder in Deutschland noch in Frankreich gibt. Wählt man die angegebene Nummer mit französischer Landesvorwahl, landet man bei der Servicehotline eines französischen Telekommunikationsunternehmen. Das unterstreicht sicherlich deutlich, dass es sich um einen dummen Scherz handelt.

Sollten Sie Mitteilungen dieser Art erhalten, löschen Sie sie und klären Sie den Absender über die genauen Umstände auf.

Es gibt ein Update dieser Stellungnahme. (neuer Link)
Falls dieser Link nicht funktioniert: http://www.t-d1.de -> Unternehmen -> Handy-Missbrauch.


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