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erstellt: 12.11.2015
Update: 09.12.2015 Extra-BlattKindergeld nur noch mit Steuer-IdNrNeue Kindergeldregelung ab 2016 – was ist dran an den Gerüchten?Im November 2015 werden auf Facebook, WhatsApp und vermutlich auch in anderen Kanälen Gerüchte über eine Neuregelung des Kindergelds in Deutschland verbreitet. In den kursierenden Falschmeldungen heißt es, ab 1. Januar 2016 erhalte man kein Kindergeld mehr, wenn man nicht bis Dezember 2015 seine Steuer-IdNr (Steuerliche Identifikationsnummer) und die des Kindes an die Familienkasse melde. Wer das versäume, habe „Pech gehabt“, bekomme das Kindergeld gestrichen. Bekannt gemacht würde das nicht. Soweit so teilweise falsch. Gut ist immerhin der Hinweis am Ende, man möge sich im Internet informieren – hier finden Sie in der Tat die Informationen, die auch stimmen. + Originaltext
Für die von euch, die das noch nicht wussten: Ab dem 01.01.16 gibt es eine neue Regelung. Alle Kindergeldbezieher, die es bisher noch nicht gemacht haben, müssen der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummer der kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile schriftlich mitteilen. Das dient dazu, doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Der Haken: Wer diese Steuernummern nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse mitgeteilt hat, be...kommt das Kindergeld gestrichen, muss u.U. das Kindergeld 2015 zurückzahlen und einen neuen Kindergeldantrag stellen (der dann vermutlich eine längere Bearbeitungszeit hat). Das Kindergeld wird dann auch nicht rückwirkend gezahlt. Was weg ist, ist weg. Auf die Frage, ob das noch veröffentlicht wird, hat die Familienkasse "nein" gesagt; jeder Leistungsbezieher müsse sich über bevorstehende Änderungen informieren. Auf die Frage, was passiert, wenn ganz viele Bürger das einfach nicht mitbekommen, kam "dann haben diese Familien Pech gehabt". Bitte informiert Euch (bei Google über das Stichwort "Kindergeld 2016" gibt es gsnz viele Infos) und gebt die Info möglichst schnell an Betroffene weiter! Das ist kein Scherz !! Fakt ist... Nicht richtig ist hingegen, dass die Zahlungen ab Januar 2016 eingestellt werden, falls die Steuer-IdNr nicht vorliegen. Es gilt vielmehr eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Erst ab 2017 wird die Auszahlung vorübergehend eingestellt, bis die Daten nachgereicht sind – dann vermutlich auch rückwirkend zum 01.01.2016. Einbehaltenes Kindergeld wird nachträglich ausgezahlt – es muss kein Neuantrag gestellt werden. Was ist zu tun? Siehe auch:
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