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  © Frank Ziemann  –  Update: 21.01.2020 |   Kurz-URL
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erstellt: 21.01.2020
Update: 21.01.2020

Extra-Blatt

Dubiose Mails zum Transparenzregister

Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Im Januar 2020 erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende Mails einer „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“ mit Sitz in Plauen, in denen sie aufgefordert werden, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Wer sich nicht registriere, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Der in den Mails enthaltene Link führt zu einer Website, auf der man gegen eine Zahlung von 49 € eine Eintragung in das Transparenzregister beauftragen kann.

Die Mail (Auszug):

Absender: "Organisation Transparenzregister e. V." <info@transparenzregisterdeutschland.de>
Betreff:  Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

[Logo]

Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren

www.TransparenzregisterDeutschland.de

[...]


Fakt ist...
Die Mails stammen nicht von einer offiziellen Stelle. Die verlinkte private Website transparenzregisterdeutschland.de hat nichts mit dem staatlichen Transparenzregister zu tun. Es besteht auch keine Notwendigkeit, sich (kostenpflichtig) über die Website des Mail-Versenders zu registrieren. Es handelt sich vielmehr um ein unverbindliches Angebot.

Ob ein Unternehmen oder Gewerbetrieb verpflichtet ist, sich im Transparenzregister (das gibt es es tatsächlich) einzutragen, hängt unter anderem von der Gesellschaftsform ab sowie davon, wann es ins Handelsregister eingetragen wurde. Einzelunternehmer sind in der Regel nicht betroffen.

Informationen zur Meldepflicht im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetzt (GWG) erhalten Sie bei Ihrer regionalen IHK, beim ext. Link Bundesverwaltungsamt oder direkt beim ext. LinkTransparenzregister.

ext. LinkWeiterführende Informationen:


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