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  © Frank Ziemann  –  Update: 30.08.2009
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Extra-Blatt

Hoax: GEZ-Gebührenerstattung

Eine Falschmeldung ist schon lange im Umlauf

Seit mehreren Jahren kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten) würde rückwirkend Rundfunkgebühren zurück erstatten.

Der darin enthaltene Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg. Allein daraus folgt auch bereits, dass die neuerdings der Falschmeldung hinzugefügte, angebliche Bestätigung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) in 2004 ebenfalls frei erfunden ist.

zum Originaltext der Falschmeldung (dt.):

Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage eines solchen nichtexistenten Urteils.

Es handelt sich hierbei um eine Fälschung!

zur ext. LinkStellungnahme der GEZ


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