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  © Frank Ziemann  –  Update: 02.09.2009
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Extra-Blatt

Hoax: GEZ-Gebührenerstattung

Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten) würde rückwirkend Rundfunkgebühren zurück erstatten.
Der Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg.
Der folgende Text ist in der kursierenden Falschmeldung enthalten. Es handelt sich um eine Fälschung, die nicht zur Erstattung von GEZ-Gebühren verwendet werden kann. Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage dieses nichtexistenten Urteils, weder mit diesem Text noch mit einem anderen.


Originaltext der Fälschung (dt.):

An die
GEZ
50656 Köln

Rückerstattung von Rundfunk und Fernsehgebüren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland (ARD und ZDF) haben um Wirtschaftsjahr 1997 einen Gewinn
von über 1 Milliarde erwirtschaftet.

Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.02.1998 entschieden (AZ 216
§35), das an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Gebühren
diesen Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach diesem
Urteil jedem Antragssteller rückwirkend ab 1997 je Quartal ein Betrag
von DM 9,59 erstattet werden.

Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Erstatt braucht nur auf Antrag vorgenommen werden. Der Antrag ist
schriftlich an die GEZ zu richten.

Hiermit beantrage ich Rückerstattung der letzten Quartale mit dem
Betrag von DM 9,59 ab 1997. Ich beziehe mich hierzu auf das Urteil des
OLG Augsburg vom 10.02.1998, bestätigt durch den BGH vom 08.04.1998.

Meine Teilnehmernummer (GEZ-Nr.):

BLZ:

Konto-Nummer:

Kontoinhaber:

Adresse:

Mit freundlichen Grüßen


Es handelt sich hierbei um eine Fälschung!

zur Stellungnahme der GEZ


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